Rechtsprechung
BVerwG, 04.04.2007 - 1 B 30.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Inhalt der nach § 124a Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erforderlichen Berufungsbegründung; Auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; VwGO § 124 a Abs. 6 S. 3; VwGO § 124 a Abs. 3 S. 4
Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, Umdeutung, Berufungsverfahren, Berufungsbegründung, Berufungszulassungsantrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - A 12 S 292/06
- BVerwG, 08.08.2006 - 1 B 93.06
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - A 12 S 292/06
- BVerwG, 04.04.2007 - 1 B 30.07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 1 B 30.07
Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil weiterhin angefochten wird (vgl. Urteil vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 10 m.w.N.). - BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06
Zurückverweis zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 1 B 30.07
Denn aus der Berufungsbegründung wird hinreichend deutlich, dass der Kläger das verwaltungsgerichtliche Urteil in vollem Umfang anfechten und seine erstinstanzlich gestellten Anträge auch im Berufungsverfahren weiter verfolgen will, zumal er auf seinen Zulassungsantrag Bezug genommen hat und das Berufungsgericht daraufhin die Berufung ohne Beschränkung zugelassen hat (vgl. hierzu Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 1 B 13.06 - juris).